Wissen29.12.2025· 7 Min. Lesezeit

Barrierefrei im Web, Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Das Internet ist für viele ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen.

Nahaufnahme einer Hand, die auf einer Laptop-Tastatur tippt, symbolisiert digitale Teilhabe und barrierefreie Bedienung im Web.
Symbolbild: Tastatur-Bedienung als zentrale Anforderung digitaler Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.2. Symbolbild zum Thema digitale Barrierefreiheit: Eine Hand bedient eine Laptop-Tastatur in Großaufnahme. Die Szene steht für die alltägliche Nutzung digitaler Angebote und die Notwendigkeit, Websites für alle Menschen zugänglich zu gestalten, unabhängig von motorischen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen.
Inhalt · 5 Abschnitte
  1. 01Wer ist betroffen?
  2. 02Was technisch gefordert ist
  3. 03Warum „nachträglich“ zu teuer ist
  4. 04Wie wir Kund:innen begleiten
  5. 05Jetzt anfangen, nicht 2025 reagieren

Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des Alltags geworden, ob Termine buchen, Befunde abrufen oder mit Versicherer und Apotheke kommunizieren. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit ab 2025 für viele Unternehmen verpflichtend, auch im Gesundheitswesen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG verpflichtet privatwirtschaftliche Anbieter zahlreicher digitaler Produkte und Dienstleistungen, von Online-Shops über Banking bis zu Personenbeförderung. Im Gesundheitswesen sind insbesondere Patientenportale, E-Commerce-Apotheken, DiGAs und Versicherungs-Selfservices betroffen. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin bereits der BITV 2.0.

Was technisch gefordert ist

  • Ausreichende Farbkontraste (WCAG 2.2 AA: mindestens 4,5:1 für Fließtext).
  • Semantisches HTML mit korrekten Überschriften, Landmarks und ARIA-Rollen.
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit inkl. sichtbarem Fokus.
  • Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte.
  • Zugängliche Formulare mit klaren Labels, Fehlermeldungen und Hilfetexten.
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack).

Warum „nachträglich“ zu teuer ist

Die häufigste Falle: Barrierefreiheit erst kurz vor Launch oder Audit anpacken. Das führt zu kostspieligen Nachbesserungen, kompromittierter UX und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen. Unsere Erfahrung aus über 50 Health-Projekten zeigt: Wer Barrierefreiheit als Querschnittsanforderung in Design und Entwicklung verankert, spart langfristig 30–50% der Aufwände im Vergleich zu nachträglichen Sanierungen.

Barrierefreiheit ist kein UX-Feature für Minderheiten. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für alle Nutzer:innen, und in regulierten Märkten ein Wettbewerbsvorteil."

Wie wir Kund:innen begleiten

  • Accessibility-Audit bestehender Plattformen mit priorisierter Maßnahmenliste.
  • Design-System-Erweiterung um barrierefreie Komponenten und Patterns.
  • Schulung von Redaktion, Design und Engineering, Wissensaufbau bleibt im Haus.
  • Kontinuierliches Monitoring statt einmaliger Zertifizierung.

Jetzt anfangen, nicht 2025 reagieren

Das BFSG kennt keine Übergangsfristen für Bestandsplattformen, die nach dem Stichtag wesentlich überarbeitet werden. Wer 2024/25 Relaunches plant, sollte Accessibility ab Tag eins in Anforderungen, Design und Akzeptanzkriterien verankern. Wir helfen dabei, pragmatisch, evidenzbasiert und mit klarem Blick auf das, was im Health-Sektor wirklich zählt.

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Autor:in

Accessibility Practice

Forte Health

Forte Healths Praxis-Team für barrierefreie Health-Produkte, WCAG 2.2, BFSG, EAA, von Audit bis Implementierung.

Fokus-Themen
AccessibilityWCAGBFSG